Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemein

Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst unseren Fabrikanten gegenüber eingehen müssen, gehen auf den Abnehmer unserer Ware über und sind von diesem einzuhalten. Bei Weitergabe der Ware durch unseren Abnehmer an einen Dritten ist eine solche Lieferbeschränkung diesem wiederum zu überbinden.

2. Offerten

Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich exkl. MWSt. gem. den gesetzlichen Bestimmungen der Eidg. Steuerverwaltung. Die Preise gelten ab Zürich ZH, ausschliesslich Verpackung und Versicherung. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen Bestätigung der Lieferfirma als angenommen. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Allfällige direkte, indirekte oder nachträgliche Preisvergünstigungen sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (insb. Art. 56 Abs. 3 KVG) an die Patienten bzw. Krankenkassen weiterzugeben. Allfällige oder nachträgliche Vergünstigungen werden ihnen mindestens monatlich angezeigt. Mit der Gewährung von Preisvergünstigungen ist keinerlei Pflicht verbunden, künftig Produkte bei uns zu beziehen, und die Gewährung stellt keine Entschädigung für Einkäufe in der Vergangenheit dar.

4. Zahlung

Alle Rechnungen sind zahlbar 30 Tage rein netto, sofern umseitig nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche sind nicht statthaft.

5. Eigentumsvorbehalt

An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.

6. Lieferfrist

Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt im Besonderen für Fälle von höherer Gewalt und für Streiks. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z. B. Bekanntgabe von Spezifikationen, seinerseits fristgerecht erfüllt. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber uns nicht nach, so wird die Lieferung unterbrochen. Teillieferungen sind zulässig.

7. Erfüllung der Lieferung

Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus resp. bei Lieferung ab Werk, die Fabrik verlässt.

Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss vom Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme veranlasst werden. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Schadenersatzansprüche sind sofort bei dem Versandinstitut geltend zu machen. Expressporti und Nachnahmegebühren werden in allen Fällen verrechnet. Allfällige übrige Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.

 8. Garantie und Haftung

Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abgelehnt.

Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer Betriebsbedingungen, heben unsere Gewährleistungspflicht auf.

9. Vigilance und Information in der Lieferkette

Der Geschäftspartner informiert uns schriftlich über jede Abweichung und Auffälligkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 bzw. 2017/746 zu den von uns gelieferten Produkten und über schwerwiegende Vorkommnisse nach Art. 15 MepV, SR 812.213. Wir halten uns vor, diese dem Hersteller beziehungsweise der Swissmedic weiter zu leiten. Der Geschäftspartner unterstützt den Hersteller in seinen Untersuchungen.

10. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich ZH. Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverständlich zu lösen.

 

humanvision ag | Januar 2021